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Reiserücktritt - Umbuchungen - Nichterscheinen

18. August 2022

Der Mieter hat das Recht, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Er muss den Rücktritt vom Mietvertrag schriftlich bei ToscanaSi! bekannt geben

Im Falle eines Mietrücktritts, der in schriftlicher Form mitgeteilt werden muss, untersteht der Mieter diesen Erfüllungspflichten:

  • Bis zum 61. Tag vor Mietbeginn der touristischen Vermietung, wird die Anzahlung in Höhe von 30 % einbehalten, bzw. sollte die erste Zahlung geringer als 30 % der gesamten Miete gewesen sein, muss der Mieter dem Besitzer die Differenz bezahlen, um auf 30 % der gesamten Miete zu kommen
  • Vom 60. bis 35. Tag vor Beginn der touristischen Vermietung, hat der Besitzer die Berechtigung und das Recht, zusätzlich zu der einbehaltenen Anzahlung bzw. der ersten Zahlung eine weitere Zahlung zu verlangen, um auf 50 % der gesamten Miete zu kommen.
  • Vom 34. bis 2. Tag vor Beginn der touristischen Vermietung, hat der Besitzer die Berechtigung und das Recht, zusätzlich zu der einbehaltenen Anzahlung bzw. der ersten Zahlung eine weitere Zahlung zu verlangen, um auf 80 % der gesamten Miete zu kommen.
  • Wenn der Rücktritt auf den Tag zuvor oder auf den gleichen Tag (NO SHOW) des Beginns der touristischen Vermietung fällt, hat der Besitzer die Berechtigung und das Recht, zusätzlich zu der einbehaltenen Anzahlung bzw. der ersten Zahlung eine weitere Zahlung zu verlangen, um auf 90 % der gesamten Miete zu kommen.
  • Falls bis zum 34. Tag vor Mietbeginn ein anderer Mieter gefunden werden sollte, der die stornierte Immobilie für den gleichen Zeitraum und den gleichen Preis akzeptiert, bekommt der Mieter, der von dem Vertrag zurückgetreten ist, seine Anzahlung bzw. die erste Zahlung zurückerstattet, unter Einbehaltung eines Pauschalbetrages in Höhe von 26,00 Euro für die entstandenen Kosten der Agentur. In jedem anderen Fall bleibt die Anzahlung bzw. die erste Zahlung einbehalten. 

Bis zum Reisebeginn kann der Mieter verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Vermieter und ToscanaSi! kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn einem Vertragsschluss mit dem Dritten wichtige Gründe entgegenstehen.
 

Sonderregelung bzgl. der Pandemie des COVID-19: Sollte von Seiten der italienischen Regierung ein Einreise- und Reiseverbot für Italien für den gebuchten Reisezeitraum bestehen, kann die Buchung kostenfrei storniert werden. In diesem Fall wird ein Pauschalbetrag für die entstandenen Kosten der Agentur in Höhe von 26,00 Euro erhoben oder es besteht die Möglichkeit einer Umbuchung im gleichen Kalenderjahr, je nach aktueller Situation. In diesem Fall werden die Kosten an die Saisonpreise angepasst.
 

Eine Reiserücktrittsversicherung ist im Preis nicht enthalten.

Aus diesem Grunde empfiehlt ToscanaSi! bei der Reservierung eine Reiserücktrittsversicherung in Höhe des Gesamtbetrages abzuschließen. Die Reiseversicherung der  Würzburger Versicherungs AG zum Beispiel. Über die Leistungen und Qualitäten dieser Versicherung kann ToscanaSi! jedoch keine Aussage machen und auch keine Verantwortung übernehmen.

ToscanaSi! ist bei der Suche nach einem Ersatzmieter gerne behilflich, kann einen Erfolg aber nicht garantieren.

Umbuchungen (z. B. Verschiebung der Aufenthaltszeit) sind nur dann möglich, wenn diese vom Vermieter akzeptiert werden und es sich dabei um das gleiche Mietobjekt und das gleiche Buchungsjahr handelt. Falls eine Umbuchung zustande kommt, werden lediglich Kosten erhoben, falls die Reisezeit in eine höhere Preiskategorie fällt oder aus anderen Gründen, die in der Preisliste vermerkt sind. In allen anderen Fällen entstehen durch die Umbuchung keine Kosten.

Sollte der Mieter den Termin der Schlüsselübergabe um mehr als 36 Stunden überschreiten, ohne das ToscanaSi! benachrichtigt wurde, so stellt dies einen Vertragsbruch dar. Somit hat ToscanaSi! die volle Ermächtigung und Berechtigung, ohne weitere Ankündigungen die Immobilie weiterzuvermieten.


Soweit der Mieter die vertraglichen Leistungen, z. B. wegen verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise nicht oder nicht vollständig in Anspruch nimmt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bzw. Teilrückerstattung des vereinbarten Mietpreises.